Der Verein der Freunde des Gymnasiums am Kaiserdom e.V. ist eine als besonders förderungsfähig anerkannte Körperschaft und berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.
NEU!!!
Änderung bei der steuerlichen Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2007:
Danach beträgt die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden u.a. für gemeinnützige, kirchliche oder religiöse Zwecke nunmehr 20% der Gesamteinkünfte. Außerdem ist die Grenze für den erleichterten Spendennachweis von 100 auf 200 ? angehoben worden. Bei einer Zuwendung bis zu diesen 200 ? ist der Überweisungsbeleg (Kontoauszug) es Kreditinstituts als Nachweis ausreichend.
"Spendenquittungen" werden wir daher ohne besondere Aufforderung erst ab diesem Betrag ausstellen. Selbstverständlich können die Mitglieder und
Spender unseres Vereins die Zuwendungsbestätigung weiterhin auch unterhalb der Höchstgrenze von 200 ? erhalten, wenn der Wunsch uns mündlich, schriftlich oder per e-mail mitgeteilt wird.
Verein der Freunde des Gymnasiums am Kaiserdom e.V.
Große Paffengasse 6, 67346 Speyer, verein-der-freunde(at)gak-speyer.de
Bankverbindung: Kreis- u. Stadtsparkasse Speyer BLZ 54750010 - Konto 219030